Die Regalprüfung ist essenzieller Bestandteil des Arbeitsschutzes. Sie dient der Sicherheit am Arbeitsplatz, denn Regale können umfallen und einstürzen. Grundsätzlich gilt, dass eine Lagerausstattung jeweils den gelagerten Gütern entsprechen muss. Das betrifft die Stand- und Tragsicherheit, aber auch die gesamte Konzeption und Konstruktion. Regelmäßige Inspektionen sind sinnvoll, denn bei Arbeitsunfällen durch mangelhafte Arbeitsmittel sind die Arbeitgeber allein verantwortlich
Für die Regalinspektion gelten ortsfeste Regale aus Stahl als prüfpflichtige Regalsysteme. Darunter zählen beispielsweise Fachboden‑, Paletten- und Kragarmregale sowie Einfahr‑, Durchfahr und Durchlaufregale. Sie haben eine oder mehrere dieser Regalsysteme im Einsatz? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie hinsichtlich der wichtigen und nötigen Maßnahmen und Prüfungen.
Die Regalprüfung umfasst unter anderem folgende Aspekte:
Auf Anerkennung für professionelle Arbeit darf man stolz sein. Besonders stolz sind wir bei AP Prüfservice auf unsere Premiumpartnerschaften mit den führenden Herstellern NEDCON und SCHULTE Lagertechnik. Solche Kooperationen gehen große Marken natürlich nur mit Fachbetrieben ein, auf deren Expertise man voll und ganz vertrauen kann.
Davon profitieren vor allem unsere Kunden. Nutzen auch Sie diesen Vorteil!
Wir führen sämtliche Prüfungen im laufenden Betrieb durch. So werden Ihre Arbeitsabläufe so gut wie gar nicht gestört. Gleichzeitig prüfen wir die Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach BGR 234.
Durch akkurate Sichtkontrollen Ihrer Lagereinrichtungen auf Beschädigungen an Rahmen, Stützen und Traversen werden diese schnell festgestellt und können behoben werden, bevor ein Schaden entsteht. Die Sichtkontrolle der Regalbauteile führen wir gemäß den Richtlinien der DIN EN 15635 durch. Werden von uns Schäden festgestellt, werden die beschädigten Bauteile gekennzeichnet und die Schäden direkt beurteilt.
Die regelmäßige UVV Prüfung von Toren und Türen hilft, größere Schäden durch rechtzeitiges Erkennen und Reparieren zu vermeiden. Gleichzeitig ist die regelmäßige Prüfung kraftbetriebener Toranlagen durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie muss sowohl vor der ersten Inbetriebnahme vorgenommen als auch einmal jährlich wiederholt werden. Die UVV Prüfung von Toren und Türen muss durch eine sachkundige Person erfolgen.
Die Vorschriften zur UVV Prüfung Tore, sind derzeit in den technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.7 festgelegt. Diese Regelungen ersetzen die älteren Richtlinien nach BGR 232 sowie ZH 1/494. Als kraftbetätigt gelten alle Türen und Tore, deren Öffnungs- und Schließvorgänge vollständig oder teilweise durch Kraftanlagen betrieben werden. Setzten Sie auch bei der UVV Prüfung Ihrer Tore und Türen auf AP Prüfservice. Wir verfügen über die entsprechende Fachkenntnis sowie die richtige und nötige Messtechnik!
Vertrauen Sie bei der Ausstattung Ihres Lagers auf geprüfte und hochwertige Logistikmaterialien von AP Prüfservice! Bei uns können Sie diverse Lagersysteme beziehen, unter anderem:
Ebenso kümmern wir uns fachmännisch um die Reparatur Ihrer bestehenden Lagersysteme und die Einrichtung von Personalräumen mit Spinden und Schränken. Gern planen wir Ihren Bedarf individuell – Sprechen Sie uns an!
Bei der Regalinspektion sowie der Prüfung von Leitern, Tritten, Toren und weiteren Arbeitsmitteln sollten Sie keine Kompromisse eingehen. Setzten Sie daher auf zertifizierte und qualifizierte Inspekteure mit Erfahrung, die ihre Arbeit verstehen. AP Prüfservice bietet diesen Standard. Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Verordnungen ist für uns dabei selbstverständlich. Wir legen besonderen Wert darauf, Ihre Abläufe nicht zu stören und arbeiten daher schnell und effizient.
Sie sind sich unsicher, ob Ihre Regale bereits unter die gesetzliche Prüfpflicht fallen? Sprechen Sie uns an. Gern begutachten wir Ihre Regalsysteme in einem Vor-Ort-Termin und stimmen die Notwendigkeit einer Regalprüfung und die Vorgehensweise individuell mit Ihnen ab.
Andreas Propp
Inhaber